Sehr geehrte Frau Bader, Ich fange am 3.3. wieder an zu Arbeiten (Teilzeit im Rahemen meiner Elternzeit - diese geht noch bis zum 3.9.2017) In dieser Zeit erhalte ich weiterhin Elterngeld Plus . Ich weiß das ich in dieser Zeit eine maximale Wochenarbeitszeit von 30 Stunden haben darf . Meine Frage ist jetzt ob sich diese Stundenbegrenzung exakt auf eine Woche bezieht oder ob sie auf den Monat hoch gerechnet werden kann . ( z.b das ich in einer Woche 40 Stunden arbeite und dafür in der nächsten nur 20 - so das ich am Ende des Monats keine Überstunden stehen habe . Ich arbeite als Krankenschwester im 3 -Schicht - System und da ist es nicht so einfach Wochenweise zu planen . Liebe Grüße
von Käthe90 am 14.02.2017, 13:40