Hallo Frau Bader, ist es richtig, dass ich meinen Wunsch nach einer Teilzeittätigkeit bei meinem AG schon mit dem Antrag auf Elternzeit hätte einreichen müssen? Ich ging davon aus, dass der schriftliche Antrag 8 Wochen vor dem gewünschten Beginn der Tätigkeit reicht. Vielen Dank.
Mitglied inaktiv - 04.06.2004, 11:37