Teilzeitarbeit während Elternzeit- Ablehnungsgründe

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Teilzeitarbeit während Elternzeit- Ablehnungsgründe

Liebe Frau Bader, ich möchte gerne an die Frage zur Teilzeitarbeit während der Elternzeit anknüpfen. Wenn die formellen Bedingungen erfüllt sind und der Betrieb mindestens 15 Arbeitnehmer hat, ich dort länger als sechs Monate beschäftigt bin, welche konkreten wichtigen dringenden Gründe betrieblicher Art würden gegen eine Teilzeitarbrit während der Elternzeit sprechen und was ist bei der Antragstellung besonders zu beachten? So würde ich z.B. zunächst sieben Wochen vor der rntbindung einen Antrag auf Elterzeit für zwei oder drei Jahre stellen und je nach dem, ob ich in der Zwischenzeit Betreuung für das Kind bekomme, einen Antrag auf Teilzeit während Elternzeit stellen. Wann müsste dieser gestellt werden bzw. der Wunsch zur Teilzeitarbeit geäußert werden- schon zusammen mit dem Elternzeitantrag (obwohl ich noch nicht weiß, ob ich Betreuung finde) oder kann das später z.B. vor Ablsuf des ersten Lebensjahres für z.B. 18 Std. (wenn ich die Betreuung sb einem Jahr gefunden habe)? Welche Fristen muss ich beachten und wie formuliere ich hier rechtssicher? Herzlichen Dank und liebe Grüße!

von weronikanowak@gmx.de am 06.02.2015, 09:54



Antwort auf: Teilzeitarbeit während Elternzeit- Ablehnungsgründe

Hallo, Sie müssen erst sieben Wochen vor Beginn schriftlich mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Mit der Arbeitgeber jedoch besser planen kann, ist es natürlich schon sinnvoll, wenn man es ihm direkt mitteilt, Sie können es als Ankündigung formulieren. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.02.2015



Antwort auf: Teilzeitarbeit während Elternzeit- Ablehnungsgründe

Liebe Frau Bader, herzlichrn dank für die Rückmeldung. Würden Sie also direkt bei der Beantragung der Elternzeit von zwei Jahren darauf hinweisen, dass je nach dem wie die Betreuungsmöglichkeiten des Kindes (KiTa-Platz) aussehen, ich in Teilzeit während Elternzeit arbeiten gehen würde? Müsste ich da schon konkret werden in welchem Umfang und ab welchem Zeitpunkt (z.b. nach 1,5 Jahren) oder darf ich es erst später machen, je nach dem, wie die Lage dann tatsächlich ist? Welche dringende Gründe könnte der AG für die Ablehnung verwenden? lieben Dank schon mal für Ihre Antwort!

von weronikanowak@gmx.de am 17.02.2015, 10:08



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Teilzeitarbeit bei neuem Arbeitgeber während Elternzeit und wieder schwanger

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich momentan noch bis November in Elternzeit (3 Jahre) für meine Tochter. Seit Mai letzten Jahres arbeite ich für 25 Stunden in Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber, natürlich mit Zustimmung meines alten Arbeitgebers (der hatte damals keine passende Teilzeitstelle für mich). Jetzt bin ich wieder schwan...


Wie berechne ich meinen Urlaubsanspruch bei Teilzeitarbeit während Elternzeit?

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich seit Juli 2014 in Elternzeit und habe meine Urlaubstage für 2014 bereits vor der Elternzeit aufgebraucht. Meine Elternzeit endet am 19.5.2016. Nun arbeite ich seit dem 1.1.2016 bis zum Ende meiner Elternzeit wieder in Teilzeit (14 Std./Woche verteilt auf 2 Tage) bei meinem Arbeitgeber, ab dem 20.5. dann ...


Teilzeitarbeit während Elternzeit

Guten Tag, ich befinde mich in Elternzeit und möchte wieder in Teilzeit arbeiten. In einem Nachtrag zum Arbeitsvertrag ist der Stundenumfang der Teilzeitarbeit geregelt. Es steht dort aber nichts davon, dass ich im Rahmen der Elternzeit der Teilzeitbeschäftigung nachgehen möchte. Ist das problematisch? Vielmehr steht dort "auf eigenen Wunsch". ...


Elterngeld bei zweitem Kind während Elternzeit und Teilzeitarbeit

Hallo, Ich habe im September 2015 mein erstes Kind bekommen und bin für 3 Jahre in Elternzeit. Beziehe nun das letzte Monat Basis Elterngeld. Nun überlege ich im Dezember 2016 oder Januar 2017 wieder in Teilzeit zu arbeiten während der Elternzeit. Ich würde ca. 500 Euro brutto verdienen. Wie sieht es aus, wenn ich noch während der Elternzeit ein z...


Berechnung Mutterschutzgeld bei einer Teilzeitarbeit 15 während Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat vor dem ersten Kind Vollzeit gearbeitet und ist nun seit etwas mehr als zwei Jahren in Elternzeit und arbeit 15 Stunden die Woche. Die bestehende Elternzeit würde nächstes Jahr (2017) im September enden. Nun ist meine Frau erneut Schwanger und der Geburtstermin ist am15.01.2017 Besteht die Möglichkeit du...


Unterhaltszahlung während Elternzeit und späterer Teilzeitarbeit

Hallo Frau Bader, kurz zu der Ausgangslage: Ich habe 2 Kinder aus erster Ehe die bei mir leben und ein Kind mit meinem jetzigen Mann. Mein ältestes Kind wird demnächst zum leiblichen Vater ziehen. Ich bin noch knapp 2 Jahre in Elternzeit und werde danach wieder in TZ (50%) arbeiten, sowie auch die letzten 13 Jahre. Mehr geht leider nicht, i...


Erneute Schwangerschaft während Elternzeit,Teilzeitarbeit/Beschäftigungsverbot

Liebe Frau Bader, meine Frau und ich planen derzeit am nächsten Nachwuchs. Unser 1. Kind wurde im Mai 2017 geboren. Nun sind wir uns aber hinsichtlich einiger Dinge unsicher. Unsere Situation: 1) Ehefrau Vor der ersten Schwangerschaft beim Arbeitgeber vollzeitbeschäftigt. Derzeit bis Ende Mai 2019 in Elternzeit und momentan an der ...


Wartezeit zum Recht auf Teilzeitarbeit während Elternzeit (relevanter Zeitraum?)

Sehr geehrte Frau Bader, im BEEG § 15 Absatz (7) zum Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit heißt es "Für den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gelten folgende Voraussetzungen: [...] 2. das Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen besteht ohne Unterbrechung länger als sechs Monate, [...] 5...


Teilzeitarbeit während Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe drei Kinder und bin seit 2016 in Elternzeit noch bis 2024. Nun habe ich meinen AG gefragt, ob ich in Teilzeit arbeiten kann während der Elternzeit. Als Antwort kam "Leider haben wir aktuell keine Vakanzen oder vergleichbaren Aufgaben in dem unten beschriebenen Umfang (15-20 Std), so dass eine Teilzeitbeschäftigu...


Krankschreibung vor Antritt Teilzeitarbeit während Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich bin noch bis zum 05.05.2024 in Elternzeit. Ab dem 06.07.2023 beginne ich während meiner Elternzeit in Teilzeit (Homeoffice) zu arbeiten. Ich arbeite in der Gegenschicht meines Mannes. Er betreut unsere Tochter während ich arbeite. Nun ist es so, dass ihm die Achillessehne durchgerissen ist und er für 3-4 Monate krank sein wir...