Hallo, mich würde interessieren, wie es bei jemandem aussieht, der schon "normal" Teilzeit arbeitet, und in der Elternzeit (wieder) in Teilzeit beschäftigt werden will. Z.B. arbeitet eine Frau seit 3 Jahren in ihrem Job in Teilzeit (z.B. 12 Std./Woche). Sie wird schwanger, bekommt ihr Kind und will Elternzeit beantragen, allerdings aus finanziellen Gründen schon nach 6 Monaten wieder gerne arbeiten. Nun könnte sie für nur 6 Monate Elternzeit beantragen und dann hoffen, daß ihr der AG nach Ablauf der Elternzeit nicht kündigt. Oder kann sie auch die vollen 3 Jahre beantragen (und könnte somit erst nach 3 Jahren gekündigt werden) und verlangen, daß sie nach 6 Monaten in Teilzeit beschäftigt wird? Allerdings sieht das Gesetz vor, daß diese TZ-Beschäftigung zwischen 15 und 30 Stunden pro Woche liegt, was aber mehr wäre, als sie vorher gearbeitet hat. Oder gilt der TZ-Beschäftigungsanspruch nur für Mitarbeiter, die vorher Vollzeit gearbeitet haben? Viele Grüße C.
Mitglied inaktiv - 15.09.2010, 10:04