Frage: Teilzeitarbeit in der Elternzeit

Hallo! Ich hab folgendes Problem: Ich hab nach einem Jahr Elternzeit bei meinem AG ein zweites Jahr Elternzeit beantragt mit Bitte um zwanzig Stunden Teilzeit. In dem Antrag bat ich darum innerhalb einer Fünf-Tage-Woche zu einer bestimmten Zeit zu arbeiten. Jetzt, sechs Wochen nach Beginn des zweiten Jahres Elternzeit kommt mein AG mit der Forderung, dass ich um des "Gerechtigkeitswillens" einmal die Woche bis 17.30 Uhr arbeiten müsste, wie die anderen AN auch, die nicht in EZ sind. Mündlich lautete die Vereinbarung aber nicht so. Ist dies rechtens? Ich habe bewusst eine gewünschte Arbeitszeit angegeben, da ich nicht möchte, dass mein Sohn in der KiTA rumgereicht wird von Erzieher zu Erzieher. Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort und schöne Grüße

Mitglied inaktiv - 23.11.2009, 14:36



Antwort auf: Teilzeitarbeit in der Elternzeit

Hallo, Sie haben leider keinen Anspruch auf feste Zeiten. Wenn Sie vorher auch solange gearbeitet haben, wird das nicht zu beanstanden sein Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.11.2009



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