Frage: Teilzeitarbeit in der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin angestellte Assistenzärztin in einem Krankenhaus. Ich hatte zunächst ein Jahr Elternzeit angemeldet und wollte schon währenddessen Teilzeit wieder einsteigen und ab 1.8. normal Vollzeit arbeiten. Da 1. die Betreuung meines Sohnes nicht zu regeln war und ich 2. auch gemerkt habe, dass ich einen langsameren Einstieg für ihn und auch für mich für wünschenswert halte, möchte ich meine Elternzeit um 1 Jahr verlängern (seitens des AG kein Problem) und während dieses Jahres in Teilzeit arbeiten (gerne bis 30 stunden, aber als Kompromiss habe ich auch 20m Stunden angeboten). Nun lehnt mein Chef dies ab mit der Begründung, er finde keinen Ersatz für die andere Hälfte der Stelle. Dies gilt ja, soweit ich weiß, durchaus als "wichtiger betrieblicher Grund", allerdings müsste er doch auch anständig suchen, oder sehe ich das falsch? Er beschränkt die Suche nämlich darauf, "alte" Bewerber anzurufen und zu fragen, ob sie auch Teilzeit arbeiten würden... ein Inserat im Ärzteblatt, in entsprechenden Internet-Börsen oder die Suche über einen Personaldienstleister hält er nicht für erforderlich und wird dazu auch von der Klinikleitung nicht gedrängt. Wie sehen Sie da meine Chancen, trotzdem in Teilzeit arbeiten zu können, bzw. hätte der Grund "wir finden niemanden und dadurch wird der Ablauf und die Organisation zu sehr erschwert" unter den o.g. Voraussetzungen möglicherweise vor dem Arbeitsgericht Erfolg? mit Dank und freundlichen Grüßen

Mitglied inaktiv - 12.06.2008, 17:23



Antwort auf: Teilzeitarbeit in der Elternzeit

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise-diese Frage ist eine Einzelberatung und deshalb unzulässig Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.06.2008



Antwort auf: Teilzeitarbeit in der Elternzeit

Hallo, warst du es nicht mit einem Arbeitsrechtler als Mann? Dann bist du doch schon bestens informiert! Gruß, speedy

Mitglied inaktiv - 13.06.2008, 09:53



Antwort auf: Teilzeitarbeit in der Elternzeit

Das stimmt, aber 1. vertritt der normalerweise die AG-Seite und 2. sprudeln bei dem auch im Moment Wut und Empörung, so dass ich sicher sein will, dass er mit seiner Annahme recht hat und nicht nur kämpfen will, weil ich so verzweifelt bin! Daher die Bitte um eine fachlich versierte, aber emotional nicht beteiligte Zweitantwort. Gruß, Jana

Mitglied inaktiv - 13.06.2008, 12:20



Antwort auf: Teilzeitarbeit in der Elternzeit

Hallo, wenn ich das richtig sehe, dann möchtest du doch weiter für den AG arbeiten - glaubst du, dass es dann der richtige Weg ist, eine TZ-Stelle vor dem ArbG zu erkämpfen? Der AG müsste schon ernsthafte Bemühungen nachweisen, da reicht es sicher nicht, 2-3 ehemalige Bewerber anzurufen, aber auch eine Anzeige ist im Streitfall schnell geschaltet...und den tatsächlichen Rücklauf sieht nur die Verwaltung... Wie geht dein Chef denn vor, wenn du um ein Jahr verlängerst? Hat er dann eine Ersatzkraft für 1 Jahr? Ich würde nochmals das Gespräch suchen und ihm verdeutlichen, dass eine Kraft für 30h auf jeden Fall besser ist, als eine neue einzuarbeiten und dann nach 12 Mon. wieder einen Wechsel zu haben. Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 13.06.2008, 13:14



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