Frage: Teilzeitarbeit in Elternzeit

Hallo, ich habe bei meinem AG bereits im letzten Jahr mit der Elternzeitanmeldung mitgeteilt, daß ich voraussichtlich ab Mitte diesen Jahres in der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchte. Hat er bei der Elternzeitanmeldung schon abgelehnt und gemeint, wenn ich weiterhin darauf bestehe, muss ich es klageweise durchsetzen. Nun habe ich den Antrag direkt gestellt (soll nun ab Spätsommer sein, da ich alleinerziehend bin und ein schulpflichtiges Kind habe) - ist auch anstatt 3 Monate wie vorgeschrieben bereits 4 1/2 Monate vorher geschehen). Er hat die Ablehnung nur schwammig geschrieben - nicht die Gründe aufgeführt, die er mir im Gespräch angegeben hat (Spätnachmittag, am Abend oder Aufhebungsvertrag). Habe ihn dann noch einmal angeschrieben - er hätte keine Gründe aufgeführt (sind ja sowieso nur vorgeschoben) und er solle es überdenken. Jetzt kommt er mit der "Ausrede" er habe für mich eine Ersatzkraft für 2 Jahre eingestellt und er habe bei ihrer Einstellung nichts von meinem Teilzeitwunsch gewußt. Das ist aber so nicht richtig, er schreibt, nachdem ihm bekannt war, ich wäre ab Februar im MuSchu (stimmt nicht, da hatte ich dann 4 Wochen Urlaub und ab 17.03. begann mein MuSchu), habe er ab 16.3. eine Ersatzkraft eingestellt, die nicht bereit ist, ihre Arbeitszeit zu teilen. Fakt ist aber, daß ich bei meinem "Abschiedsgespräch" gesagt habe, ein Jahr bleibe ich in jedem Fall zu Hause und ich bin mit meinem AG mündlich so verblieben, daß ich mich nach der Geburt meines Kindes melde - welches dann im April fast 3 Wochen zu früh geboren wurde). Das habe ich ja dann auch gleich im April getan und meinen Teilzeitwunsch angekündigt. Außerdem hätte ja auch während der Geburt etwas passieren können, da hätte er ja auch nicht sagen können "Pech gehabt, Ersatzkraft ist eingestellt". Wozu würden Sie raten? Er versucht sich mit allen Mitteln und Wegen gegen die Teilzeitarbeit zu wehren. Er kann doch nicht einfach einen Zweijahresvertrag abschließen, obwohl ich bereits mit der Elternzeitanmeldung meinen Teilzeitwunsch geäußert habe. Macht eine Klage Sinn? Mein AG schreibt, die Lage wäre eindeutig und eine Klage wenig erfolgversprechend. Ich denke, er will mich einschüchtern. LG und besten Dank im Voraus.

Mitglied inaktiv - 28.06.2010, 14:24



Antwort auf: Teilzeitarbeit in Elternzeit

Hallo, ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat, kann und darf ichhier nicht sagen. Aber wenn er nicht will, müssen Sie abwägen, denn das vertrauensverhältnis ist sicher hinterher zerstört Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.06.2010



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