Hallo Frau bader, in meinem Nachtrag zum Arbeitsvertrag steht folgendes: ......wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag vom.... geschlossen. Frau.... enthält mit Wirkung vom 01.06.2011 eine Änderung zu o.g. Arbeitsvertrag §1. Die Arbeitszeit berträgt 51,28% der durchnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines vollbeschäftigzen Angestellten (derzeit 20,00 Stunden von 39,00 Stunden) ohne die Berücksichtigung von Pausen. Diese Änderung ist befristet bis zum Ende der Elternzeit, längstens bis 31.05.2013. Mehr steht nichts... Viele Grüße
von Mina28 am 18.08.2011, 12:23