Hallo Frau Bader, ich plane während des Elterngeldbezugs (EG plus) in Teilzeit zu arbeiten. Im EG-Antrag muss ich ja schon konkret angeben, wann, für wieviele Stunden und eine Bescheinigung vom AG über den voraussichtlichen Verdienst mit einreichen. Also muss ich auch jetzt schon dem AG mitteilen, wann ich plane wieder in Teilzeit arbeiten zu kommen, damit ich diese Bescheinigung bekomme. Ich habe da allerdings etwas Bauchschmerzen mit. Planen kann ich ja viel, aber eventuell kommt ja doch alles anders. Es ist mein erstes Kind und wer weiss, ob alles so klappt wie ich mir das vorstelle. Meine Frage ist: Kann mich mein AG auf meine Teilzeitplanung festnageln? Oder nur wenn ich die Teilzeit verbindlich beantragt habe? Einfach im Antrag weglassen geht leider auch nicht, da wir die vier Bonusmonate beantragen wollen. Danke im Voraus.
von KleineElster am 18.01.2016, 16:31