Teilzeitarbeit im EU - wie sieht da die Abfindung aus bei evtl. Kündigung des AG?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Teilzeitarbeit im EU - wie sieht da die Abfindung aus bei evtl. Kündigung des AG?

Hallo Frau Bader, befinde mich im EU bis 2005. Zwei Fragen: Würde gerne wieder Teilzeit arbeiten gehen, wieviel STd. dürfen es sein bei 325,00 Euro Basis? Wenn die Teilzeit beim alten AG sein wird, wie sieht es dann mit evtl. Abfindung aus. Der Betrieb löst evtl. meine Abteilung auf. Bemisst sich die Abfindung nach meinem letzten Gehalt oder würde der Teilzeitlohn von Euro 325,00 angerechnet werden? Danke Micki

Mitglied inaktiv - 16.11.2002, 17:28



Antwort auf: Teilzeitarbeit im EU - wie sieht da die Abfindung aus bei evtl. Kündigung des AG?

Hallo, Sie dürfen bis zu 30 Std. arbeiten. Das ist Verhandlungssache. Eigentlich nach dem richtigem Gehalt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.11.2002



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Kündigung Teilzeitarbeit in Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich arbeite in Elternzeit 25 Stunden bei meinem alten Arbeitgeber. Ich hatte beantragt bis max. 14 Uhr zu arbeiten. Nun sind die Arbeitszeiten doch anders gelegt worden, so dass ich sehr unzufrieden bin. Auch ist die Betreuungssituation sehr stessig. Jetzt habe ich ein Angebot eines anderen Arbeitgebers wo der Arbeitsort unmitt...


Kündigung Teilzeitarbeit in Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich habe anfang Dezember meinen Arbeitsvertrag sowohl die teilzeit in Elternzeit wie auch den Ursprungsvertrag fristgerecht gekündigt. Leider hat es seitens der Personalbuchhaltung einen Fehler gegeben und statt dem 31.03. ist mir der 31.01. bestätigt worden. Natürlich habe ich dem sofort schriftlich Wiedersprochen und um eine abä...


Teilzeitarbeit nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, kann mir der AG Teilzeitarbeit nach der Elternzeit verweigern? Vielen Dank im Voraus.


Teilzeitarbeit nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, kann mir der AG Teilzeitarbeit nach der Elternzeit verweigern? Vielen Dank im Voraus.


Elternzeit und Kündigung

Hallo Frau Bader,  meine Elternzeit endet am 30.5. und ich würde gerne zum 31.5. kündigen. Mein neuer Vetrag ist aber noch nicht da, sodass ich ungern Ende Februar kündigen möchte. Daher meine Frage: Ist es richtig, dass die Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Elternzeit in diesem Fall nicht gelten, sondern nur noch die vertragl...


Aufhebungsvertrag oder Kündigung

Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber bietet mir keine Stelle nach den ursprünglichen Arbeitszeiten nach der Elternzeit an. Ich habe auch schon echt viel herum diskutiert und komme einfach nicht weiter. Psychisch nimmt mich die Situation ziemlich mit. Im Arbeitsvertrag steht gar nichts zu den Arbeitszeiten, in der Stellenbeschreibung hieß es w...


Kann ich durch Kündigung meine Elternzeit frühzeitig beenden?

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet eigentlich am 16.09.2024. Nun habe ich erfahren, dass ich nach der Elternzeit in einem anderen Arbeitsbereich arbeiten müsste (anstatt als Erzieherin in der Krippe, im Elementarbereich). Da ich dies nicht möchte, würde ich kündigen und den Arbeitgeber wechseln. Ich könnte zum 01.08.2024 bei einem ...


Resturlaub bei Kündigung in der EZ

Guten Tag Frau Bader, Zu meiner Situation : ich bin im Juli schwanger geworden & direkt ins Beschäftigungsverbot gegangen. Derzeit bekomme ich Mutterschutzgeld. Mein ET wäre der 31.03.. soweit ich das richtig überblicken kann, habe ich für 2023 ein Resturlaub von 7 Tagen. Und angenommen mein Mutterschutz würde bis Ende Mai gehen wenn der kleine...


Fristlose Kündigung Kiga Vertrag durch Eltern

Sehr geehrte Frau Bader Nach einer erneuten Verletzung der Aufsichtspflicht im Kindergarten, die zu einer Kopfverletzung geführt hat, haben wir uns (auch nach Rücksprache mit der Gemeinde) entschieden, den Vertrag fristlos zu kündigen.  An sich hat nicht der Vorfall direkt, sondern die Aussprache mit der Gruppenleitung zu unserer Entscheidung g...


Betrieb während Elternzeit eingestellt, keine Kündigung erhalten

Hallo Frau Bader, Mein Arbeitgeber hat den Betrieb während meiner Elternzeit eingestellt. Ich habe keine Kündigung erhalten und alle Mitarbeiter sind schon freigestellt worden, heißt ich habe auch keinen Ansprechpartner mehr.  Anfang August endet meine Elternzeit. Mal davon abgesehen, dass es sehr dreist ist, dass mich niemand informiert hat –...