Frage: Teilzeitanspruch

Eine Bedingung für den Anspruch auf Teilzeit ist die Grösse der Firma (15 AN). Meine Firma, in die ich nach drei Jahren EU gerne zurückkehren würde (halbtags), ist eine GmbH und hundertprozentige Tochtergesellschaft einer anderen Firma. Die Firma, bei der ich angestellt bin, hat unter 15 AN. Werden die AN der Muttergesellschaft auch mitgerechnet? Zählen eigentlich AN im EU bzw. Elternzeit sowie feste freie Kräftea uch mit bei der Zählung?

Mitglied inaktiv - 26.06.2002, 20:43



Antwort auf: Teilzeitanspruch

Liebe Charlie, es zählen nur die festangestellten ANs dieser einen juristischen Firma.Egal, ob im EU oder nicht. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.06.2002



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