Hallo Frau Bader, ich war vor der Geburt meines Sohnes Vollzeit beschäftigt (seit 14 Jahren/ mehr als 1000 Mitarbeiter). Ich habe vor der Geburt eine Elternzeit von 2 Jahren beantragt. Diese endet nun im Juli 2011. Habe ich auch schon vorher einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung (ca. 12,5 h/Woche) in der Elternzeit oder erst nach der Elternzeit? Viele Dank und viele Grüße!
Mitglied inaktiv - 18.01.2011, 21:39