Teilzeitanspruch - Mindeststundenanzahl

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Teilzeitanspruch - Mindeststundenanzahl

Ich möchte nach den 3 Jahren Elternzeit bei meinem Arbeitgeber nicht wieder in Volllzeit, sondern Teilzeit beginnen. Ich weiss, dass ich einen Teilzeitanspruch habe, nur wie sieht das aus? Wären auch weniger wie 20 Std. pro Woche möglich? Habe erst einen Kindergartenplatz, wenn mein Kind 3 Jahre u. 7 Monate alt ist. Danke.

Mitglied inaktiv - 14.01.2011, 13:08



Antwort auf: Teilzeitanspruch - Mindeststundenanzahl

Hallo, um einen Anspruch zu haben (bei entsprechender Firmengrösse) muss man mind. 15 Std arbeiten. Wenn der AG einverstanden ist, kann es auch weniger sein Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.01.2011



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