Nach dem Mutterschutz möchte ich wieder in Teilzeit ca. 20 Stunden/Woche arbeiten, mein Arbeitgeber hat mir Home Office angeboten. Habe ich ein Recht auf Teilzeit 20 Stunden oder kann der Arbeitgeber diese auf 10 Stunden pro Woche beschränken? Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht bereit ist, daß ich mehr als 10 Stunden arbeite?
Mitglied inaktiv - 14.11.2003, 07:41
Antwort auf:
Teilzeit
Hallo,
Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn:
- mind 15 AN ohne Azubis da sind
- Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten
- Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen
- Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben
- dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG plausibel darlegen)
- die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung eingeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig,. Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet.
Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (zB zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigugn getroffen werden.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.11.2003