Frage: teilzeit?!

hallo frau bader, ich habe am 11.02.2002 in einem autohaus mit 40 beschäftigten angefangen, wurde ungeplant im april schwanger. durch die 6monatige probezeit war mein chef der meinung er könne mir noch schnell kündigen um geld zu sparen. er kündigte fristlos ohne begründung, ich habe dagegen geklagt und recht bekommen. entsprechend war die stimmung im betrieb. jetzt bin ich im erzeihungsurlaub. jetzt zu meiner eigentlichen frage: muß mein chef mich nach dem eu wieder beschäftigen? habe ich ein recht auf teilzeit? darf er mir dann kündigen ohne grund (vielleicht aus rache wegen verletztem ego, er hat nicht begreifen wollen das er mir nicht kündigen darf)? ich habe vor drei jahre eu zu nehmen, also bis 01/2006. vielen dank für ihre mühe.

Mitglied inaktiv - 19.03.2003, 19:04



Antwort auf: teilzeit?!

Hallo, nach dem EU har man einen Anspruch auf den alten oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz. Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind 15 AN ohne Azubis da sind - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung eingeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig,. Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (zB zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigugn getroffen werden. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.03.2003



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