Frage: Teilzeit

Sehr geehrte Frau Bäder, Ich befinde mich in Elternzeit bis 14.01.2019. und danach habe ich noch Urlaub, so im Tat beginne ich am 27.02.2019. zu arbeiten, Vollzeit. Ich bin Nicht EU Bürgerin so dachte ich dass ich Vollzeit arbeiten muss. Jetzt aber Personalabteilung sagt dass ich auch Anspruch auf Teilzeit habe. Natürlich würde ich das gerne machen, 75-80%. Ich weiss dass ich 3 Mo im Voraus Antrag auf Teilzeit stellen soll, aber wer entscheidet über entsprechendes Teilzeit-Modell? Ich würde gerne z.B. 6 St täglich arbeiten. Wenn ich z.B. finde anderen Job wo ich besser Beruf und Familie vereinbaren könnte, bis wann habe ich Zeit zu kündigen, rechnet man auch Urlaub oder? Mein Vertrag läuft noch und ist befristet auf 5 Jahren. LG, Nera

von Nektarica am 02.10.2018, 13:09



Antwort auf: Teilzeit

Hallo, wenn ihr Betrieb mindestens 15 Arbeitnehmer hat, haben sie Anspruch auf Teilzeit, es sei denn, es stehen betriebliche Gründe entgegen. Teilen Sie dies dann rechtzeitig dem Arbeitgeber mit, die Fristen sieben Wochen. Wenn sie mindestens zwei Jahre Elternzeit beantragt haben und noch etwas übrig haben, können Sie die Elternzeit auch verlängern und in der Eltern Zeit Teilzeit arbeiten. Dann haben Sie noch eher einen Anspruch auf Teilzeit. Wenn es nicht mit Teilzeit klappt, können Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Elternzeit schriftlich kündigen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.10.2018



Antwort auf: Teilzeit

hast du noch restelternzeit? oder hast du alle drei jahre verbraucht? wie lange warst du in elternzeit?

von mellomania am 02.10.2018, 13:41



Antwort auf: Teilzeit

Ich bin 9 Monate in Elternzeit und habe noch 3 Monate.

von Nektarica am 02.10.2018, 14:04



Antwort auf: Teilzeit

du hast insgesamt aber drei jahre zur verfügung. daher die frage. wie lange hast du elternzeit gemeldet? nur ein jahr? was war für danach geplant?

von mellomania am 02.10.2018, 19:40



Antwort auf: Teilzeit

Ich habe ein Jahr gemeldet und danach habe ich Vollzeit geplannt (dachte dass ich muss). Jetzt aber überlege Teilzeit, unabhängig von Elternzeit.

von Nektarica am 02.10.2018, 23:15



Antwort auf: Teilzeit

da du normalerweise deine elternzeit verlängern könntest (du hast ja noch zwei jahre) und in dieser dann Teilzeit. dann wäre dein vollzeitvertrag NICHT futsch. ABER da du nur ein jahr gemeldet hast und dann vollzeit, musst du nun so auch arbeiten, du musstest dich ja für die ersten beiden jahre festlegen. hast du gemacht, also elternzeit ein jahr und dann vollzeit. wenn du jetzt teilzeit draus machst, ist dein vollzeitvertrag futsch. du hast dann einen neuen vertrag sozusagen weil du deine vollzeit dauerhaft in teilzeit änderst. wäre dein AG damit einverstanden, dass du eben teilzeit IN elternzeit arbeitest? das könntest du ja noch zwei jahre machen. DANACH würde dann dein alter vollzeitvertrag wieder aufleben. wenn du danach dann nicht vollzeit arbeiten kannst, müsstest du eine tz draus machen aber das wären ja noch zwei jahre hin. vorteil wäre auch, wenn du tz in ez arbeitest, dass du noch kündigungsschutz hast, solange die elterzeit mitläuft. du wärst also noch zwei jahre safe. für den AG ändert sich ja nix, da du ja eh tz arbeitest. eben halt während einer (verlängerten) elternzeit und nicht nur tz. ich würde den AG fragen ob er mit der verlängerung der EZ und eines auf diese dann befristeter tz einverstanden ist. so oder so bist du ja nur tz da für ihn. für dich wäre es halt weit besser

von mellomania am 03.10.2018, 07:48



Antwort auf: Teilzeit

Vielen Dank auf Ihren Antwort. Jetzt ist Situation etwas klarer. Ich muss alles aber mit Ausländerbehörde Amt und auch AG besprochen. Ich wußte nich dass man EZ verlangen kann. Liebe Grüße, Nera

von Nektarica am 03.10.2018, 20:32



Antwort auf: Teilzeit

eben das geht bei dir eigentlich!!! nicht, da du ja die ersten beiden jahre geklärt hast. WENN dein AG aber zustimmt, dann kannst ud verlängern. er kann aber auch ablehnen...

von mellomania am 03.10.2018, 21:31



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

2. Elternzeit beantragen - Wechsel von Teilzeit zu voller Elternzeit

Guten Tag, ich habe eine etwas speziellere Frage, was die Beantragung meiner 2. Elternzeit betrifft. Ich habe mich dazu bereits im Amt erkundigt, bin mir nun, aufgrund anderer Aussagen, wieder unsicher. Vorab: Geburtsdatum meiner Tochter ist der 20.07.18. Eine erste Elternzeit, in der ich auch das volle Elterngeld in Anspruch genommen habe, ...


Urlaubsanspruch Partnerschaftsbonus / Teilzeit / Elternzeit / Sonderurlaub

Guten Tag allerseits, am 01.04.24 soll unser Sohn auf die Welt kommen. Bei der Planung der Elternzeiten von meiner Frau und mir, sind mir folgende Fragen gekommen: 1. Mein Arbeitgeber gewährt mir auf Grund der Geburt zwei Tage Sonderurlaub. Darf/Muss ich den Sonderurlaub direkt nehmen, wenn mein Elterngeldbezugszeitraum direkt mit Geburt begi...


Teilzeit

Sehr geehrte Frau Dr. Bader, ich habe eine sehr fordernde 80% Stelle, die mit Verantwortung und Überstd einhergeht, da ich keine Vertretung habe. Es handelt sich um einen internationalen Konzern. Ich habe das Gefühl, ich bewege mich auf ein Burn out zu. Niemand bei uns arbeitet Teilzeit. Wie groß sind meine Chancen bzw Rechte, auf 50% zu reduziere...


Teilzeit

Hallo Frau Bader, wegen Ihrer Rückfrage meine Frage nochmals:    Sehr geehrte Frau Dr. Bader, ich habe eine sehr fordernde 80% Stelle, die mit Verantwortung und Überstd einhergeht, da ich keine Vertretung habe. Es handelt sich um einen internationalen Konzern. Ich habe das Gefühl, ich bewege mich auf ein Burn out zu. Niemand bei uns arbeitet...


Resturlaub vor Teilzeit in Elternzeit

Hallo Frau Bader, Momentan als Gfb Teilzeit in Elternzeit bei dem gleichen Arbeitgeber befristet bis ende der Elternzeit.  Verfällt mein vorhandener Resturlaub aus Vollzeit vor der Elternzeit ? Wollte ihn nach der Elternzeit verplanen    Herzliche Grüße   


Teilzeit in Elternzeit-Tarifvertrag

Hallo Frau Bader, während meinem Beschäftigungsverbot hat sich mein Arbeitgeber gewechselt. Da die Praxis an ein MVZ verkauft wurde. Dieser hat alles so übernommen wie es war.  Nun bin ich während meiner Elternzeit für 15 Stunden Teilzeit am arbeiten. Ich habe erfahren, das alle meine Kolleginnen die neu dazu gekommen sind (meine alten Kollegi...


Kurzarbeit (eventuell Teilzeit in Elternzeit) und Elterngeld Plus

Sehr geehrtes Frau RA Bader,  Liebes Community, ich entbinde in ca. 3 Wochen und mein Ehemann würde gern Teilzeit (eventuell in Elternzeit) machen und dabei Elterngeld plus beziehen.  Derzeit arbeitet er Vollzeit (40h - 2200 Euro brutto). Nun wurde bei ihm ab dem 1. März 2024 bis Ende des Jahres 50% Kurzarbeitzeit angeordnet (ca. 1100 Euro ...


Arbeitszeiten Teilzeit in Elternzeit

Liebe Frau Bader, Ich habe mit Beginn des 16. Lebensmonats meines Kindes begonnen für 30 Std. TZ in Elternzeit zu arbeiten. Elterngeld bekomme ich keins mehr (aber mein Mann). Im Familienportal des Ministeriums finde ich: Während der Elternzeit dürfen Sie bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Dabei kommt es nicht auf die einzelne Woche an, s...


Teilzeit in Elternzeit, während Partner Elternzeit + Elterngeld bezieht

Guten Tag Frau Bader,   Mein Baby hat E.T. mitte Juli 2024. Nun möchte ich 7 Monate in Elternzeit gehen, dann 7 Monate mein Mann. Davon werden wir einen Monat gemeinsam machen.  1)Zählen die Elternzeitmonate vom 1.-31. Oder Tag der Geburt auf den Folgemonat?   Dann möchte ich nach meinen 7 Monaten Teilzeit in Elternzeit machen, f...


Kann ich die Arbeitszeiten bei Teilzeit in Elternzeit reduzieren?

Hallo,  ich arbeite seit 01.01. als Teilzeit in Elternzeit in einer Zahnarztpraxis. (Die Elternzeit geht noch bis zum 23.10.) Mein Arbeitgeber hatte mir einen Arbeitszeit bis 12:30 Uhr vorgeschlagen. Jetzt hat sich aber nach den ersten paar Wochen herausgestellt, dass ich die Arbeitszeit nur bis maximal 12:15 Uhr leisten kann, um meinen S...