Frage: Teilzeit

Ich habe nach meiner Elternzeit einen Teilzeitantrag befristet auf ein Jahr gestellt.Kann ich nach Ablauf des Jahres ,unter Berücksichtigung der Fristen, einen erneuten befristeten Antrag auf Teilzeit stellen ? Muß mir Teilzeit dann wieder gewährt werden ?

von otti am 22.11.2013, 11:01



Antwort auf: Teilzeit

Hallo, ja, besser ist das Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.11.2013



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