Liebe Frau Bader, ich habe momenten eine bis zum Jahresende 2011 befristete Teilzeitregelung von 6 Stunden Mo-Fr von 10.00-16.00 Uhr (ansonsten Vollzeitstelle). Mein AG hat - da ich vor über einem Jahr einmal beantragt hatte, gern auch nur 5 Stunden täglich von 9.00-14.00 Uhr zu arbeiten, diesen Antrag aber wegen betrieblich entgegenstehenden Gründen zurückgezogen habe, nun eine Möglichkeit gefunden, damit ich auf 5 Stunden täglich gehen kann, was ja im Prinzip sehr schön ist. Allerdings sickert so langsam mündlich durch, dass dann die Arbeitszeit tageweise wechselnd sein soll - teilweise früh und teilweise ab Mittag bis sogar 17.00/17.30 Uhr, was ich aus Gründen der Kinderbetreuung absolut nicht leisten kann und nicht Sinn meiner Teilzeit ist (mein Sohn ist 11). Meine Frage: Muss ich dem zustimmen? Muss ich nun trotzdem auf 5 Stunden gehen, auch wenn ich dann unter diesen Bedingungen lieber bei den jetzigen Zeiten bleiben würde und für eine Stunde mehr Gehalt hätte? Hintergrund für meinen AG scheint zu sein, meine aktuelle Position in 8 Wochen mit einer Vollzeitkraft besetzen zu wollen, was auch schon unter Dach und Fach ist und mich mit einer ebenfalls in Teilzeit arbeitenden Kollegin (4,5 Stunden tgl.) auf einer Vollzeitstelle zusammenzufassen. Muss ich da unter diesen Bedingungen "mitspielen"? Danke S.
von schnucki38-8 am 08.06.2011, 13:55