Hallo,
bin noch im Erziehungsurlaub und ich möchte demnächst anfangen, Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten. Braucht der neue Arbeitgeber irgendwelche Bescheinigung für den neuen Arbeitsvertrag von dem Hauptarbeitgeber?
Danke.
Mitglied inaktiv - 20.01.2011, 12:15
Antwort auf:
Teilzeit
Hallo,
der alte Ag muss gefragt werden u kann aus betrieblichen Gründen ablehnen
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.01.2011
Antwort auf:
Teilzeit
Nein, nicht dass ich wüsste.
Bei Teilzeit aber wohl eine / Deine Lohnsteuerkarte.
Und Du benötigst die Erlaubnis Deines Haupt-AG , dass Du das auch darfst.
Viel Spass im Job !
Mitglied inaktiv - 20.01.2011, 14:29