Hallo Fr.Bader! Ich bin im moment noch im Mutterschutz bis 07.05.06,meine tochter ist 8 wo alt.Ich habe d Möglichkeit nach meinem Mutterschutz auf Teilzeit z gehen,dh.6 Tage im Monat,jedes 2 Wochenende (FR-SA-SO),es sind 42 std im Monat,habe davor voll gearbeitet,ich bin im Krankenhaus als Krankenschwester.Ich habe 1 jahr Erziehungsurlaub beantragt.Es ist doch erlaubt während d Erziehungsurlaubs 30/wo z arbeiten,dh ich bekomme mein Lohn,und evtl.einen Teil vom Erziehungsgeld(welcher neu erechnet wird)!?nun habe ich mit meiner Chefin gesprochen ,d man während d Erziehungsurlaubs arbeiten darf und sie sagte mir ,sie machen d nicht so,ich kann nich d und d haben.Sie sagte mir ,wenn ich arbeiten möchte,muß ich schriftl. mitteilen,d ich mein Erziehungsurlaub abbrechen möchte,weil ich wieder arbeiten gehe.darf sie d so machen?Betriebsbedinkte Gründe?!Danke Lg Mariola
Mitglied inaktiv - 30.04.2006, 11:45