Hallo Frau Bader ! Ich habe vor der Gebrut meines Kindes ausschließlich morgens von 6 bis 12 gearbeitet. Für diese Teilzeit habe ich keinen extra Vertrag sondern nur den Vollzeitvertrag von da wie ich vorher gearbeitet hatte! Jetzt ist es so daß ich nach der elternzeit ins 3 schichtsysthem arbeiten soll ! Frage : kann ich auf die vormittagsarbeit bestehen weil ich ja vorher so gearbeitet habe oder muß ich in schicht arbeiten ? LG Josie
Mitglied inaktiv - 05.07.2005, 11:09