Frage: Teilzeit

Hallo. Mein EU endtet 18.März 2006. Ich habe meien AG informit das ich ab da nur noch Teilzeit arbeiten möchte. Mein Ag hat mir mitgeteilt das keine Möglichkeit besteht mich teilzeit ein zu setzen.Da die von mir ausgeübte stelle nicht in Teilzeit machbar währe(wegen Verantwortung). Darauf habe ich Ihm mitgeteilt das ich bereit wäre eine Aufgabe mit geringerer Verantwortung zuübernehmen. Der Ag lehnt dieses ab.Begrüdung laut schreiben "Es besteht keine Möglichkeit sie mit der von Ihnen gewünschten Stundenzahl einzusetzen. Jetz möchte er umgehend wissen wie ich mir die weitere Vorgehensweise vorstelle. Wie solle ich mich verhalten. Zu welchem termin kann ich fühesten kündigen/gekündigt werden. VD Jana

Mitglied inaktiv - 23.06.2005, 08:42



Antwort auf: Teilzeit

Hallo, am besten zum Ende der EZ. Wenn Sie Ihren Job in TZ für machbar halten, sollten Sie sich aber wehren! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.06.2005



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