Ich arbeite nach der Elternzeit jetzt in Teilzeit (vorher Vollzeit). Mein AG hat aber die Zustimmung zur Teilzeit befristet, d. h. in 6 Monaten müsste ich wieder Vollzeit arbeiten. Kann ich noch einen Antrag auf Weiterführung der Teilzeit stellen oder ist die Befristung schon einer Ablehnung gleichzusetzen? Der AG führt betriebsbedingte Gründe an. Vielen Dank Sabine
Mitglied inaktiv - 06.02.2005, 22:13