Hallo Frau Bader, ich befinde mich zur Zeit zuhause in Elternzeit (2. Kind) und möchte nächstes Jahr in meine Firma zurückkehren, wie dies auch nach meinem 1. Kind in Teilzeit (25h) der Fall war. Da ich dann noch in Elternzeit bin, werde ich einen Antrag auf Teilzeit(20h) während der Elternzeit stellen. Da ich in diesem Umfang auch nach der Elternzeit weiterarbeiten möchte, überlege ich, den Antrag auf Reduzierung der Arbeitszeit nach der Elternzeit zeitgleich zu stellen, obwohl dies lange vor der Frist dafür wäre. Ist dies sinnvoll? Oder sollte ich abwarten und den zweiten Antrag näher an der Frist von 3 Monaten vor Ende der Elternzeit stellen?
von Tamilia am 18.10.2015, 17:33