Guten Tag Frau Bader,
im neuen Gesetz über die Elternzeit heißt es, dass man einen Anspruch auf Teilzeit während des Erziehungsurlaubs in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten hat.
Darf mein AG mir, da er zu wenig Arbeit hat, dieses Recht verweigern?
Mit freundlichem Gruß
Christine
Mitglied inaktiv - 10.06.2002, 15:18
Antwort auf:
Teilzeit während der Elternzeit
Liebe Christine,
Der Anspruch auf Teilzeit im EU besteht nur, wenn das Kind nach dem 01.01.01 geboren ist.
AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen.
Dann müssen Sie 8 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen.
Dies ist für 15 - 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich.
Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc.
Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür.
Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen.
Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.06.2002