Hallo ! Dass mein AG verpflichtet ist mich während der Elternzeit als Teilzeitkraft einzustellen, ist mir bekannt.Mich würde jedoch interessieren, ob ich mir meine Arbeitszeiten aussuchen kann oder ob dies mein AG bestimmen darf. Ich bin im Einzelhandel tätig. Danke im Voraus!
Mitglied inaktiv - 03.07.2003, 18:07