Sehr geehrte Frau Bader, an erster Stelle vielen Dank, dass Sie sich Zeit nehmen, um die Fragen hier im Forum zu beantworten. Ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt (bis Juni 2018). Ab September 2017 werde ich wieder (bei meinem ursprünglichen Arbeitgeber) 27 Stunden in der Woche arbeiten (Teilzeit während Elternzeit). Nun meine Frage: darf ich diese Teilzeittätigkeit während der Elternzeit aussetzen (in meinem Fall für einen Monat im März 2018), und sie dann wieder aufnehmen? Wenn ja, wie ist das Vorgehen und müssen irgendwelche Fristen gehalten werden? Danke und beste Grüße!
von schmelzflocken am 29.07.2017, 14:47