Teilzeit während Elterngeldbezug- Anrechnung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Teilzeit während Elterngeldbezug- Anrechnung

Hallo, mein Kind kommt im Dezember zur Welt. Ich werde mindestens 1 Jahr, maximal 2 Jahre Elternzeit nehmen. Ich sitze aktuell immer noch an meinem Elterngeldantrag und überlege wie ich mir das Elterngeld zusammen bastelte. Ich überlege ob ich 12 bzw. die 10 Monate Basiselterngeld beantrage oder 6 Monate Basiselterngeld und 12 Monate Elterngeldplus oder direkt 24 Monate Basiselterngeld. Eventuell möchte ich nach einem Jahr in Teilzeit arbeiten, bin mir aber unsicher was die Anrechnung betrifft. Beispiel: Nettogeh. vor dem Muttersch.: 1.500 Euro Basiselterngeld: 975 Euro Elterngeld Plus: 487,50 Euro Wenn ich nach einem Jahr wieder in Teilzeit arbeite (24h/ Woche) und somit erneut 1.500 Euro verdienen würde, müsste man ja wenn ich es richtig verstanden habe wie folgt rechnen: 1.500 Euro - 1.500 Euro= 0,00 Euro 65% von 0,00 Euro, natürlich 0,00 Euro. Hat man dann aber nicht trotzdem die 300 Euro Mindestelterngeld? Wenn ja, auch beim Elterngeld Plus? Falls ja, würde es sich ja eher lohnen Elterngeld Plus zu nehmen, da die Differenz zwischen den 300 Euro und den 487,50 Euro geringer ist, als die Differenz zu 975 Euro (Basiselterngeld). Oder hab ich einen Denkfehler? Danke vorab VG

von Lolla1 am 19.11.2017, 14:17



Antwort auf: Teilzeit während Elterngeldbezug- Anrechnung

Hallo, wenn Sie ein Jahr zu Hause bleiben u dann TZ arbeiten wollen ist es besser , Basis-EG zu nehmen, sonst wird es angerechnet Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.11.2017



Antwort auf: Teilzeit während Elterngeldbezug- Anrechnung

Oder teilt man das Mindestelterngeld auch durch 2, hätte dann 150 Euro Mutterschaftsgeld?

von Lolla1 am 19.11.2017, 14:18



Antwort auf: Teilzeit während Elterngeldbezug- Anrechnung

Hallo, jepp ein Denkfehler (oder ich habe die Frage falsch verstanden, bin nämlich nicht vom Fach) und deine Rechnung verstehe ich nicht. Ausschlaggebend fürs Elterngeld sind immer die 12 Monate vor der Geburt und berechnet wird immer für 12 Monate (allerdings werden die acht Wochen Mutterschutz angerechnet, bleiben also 10 Monate, Partnermonate lass ich jetzt der Einfachheit halber mal weg). Wenn du das erste Jahr also nicht arbeitest, ist es sinnvoller Basiselterngeld zu nehmen. Dies könntest du auch auf 2 Jahre (effektiv 22 Monate) auszahlen lassen. Dann wird auch nichts abgezogen, wenn du im zweiten Jahr wieder arbeitest. Dies könnte evtl. minimale Vorteile beim Progressionsvorbehalt der Steuer haben. ElterngeldPlus rechnet sich eher, wenn man im ersten Jahr auch arbeitet. Ich empfehle den Elterngeldrechner vom Bundesministerium (falls ich das hier darf). Da kann man sich unterschiedliche Szenarien ausrechnen lassen.

von sneram am 19.11.2017, 18:34



Antwort auf: Teilzeit während Elterngeldbezug- Anrechnung

Noch mal kurz: Wenn ich oben von Elterngeld rede, meine ich BasisElterngeld. Basiselterngeld kann man nicht für 24 Monate (wie du oben schreibst) bekommen. Man kann nur die Auszahlung auf 22 Monate verdoppeln. Bekommt dann aber pro Monat die Hälfte. Also unterm Strich genau das Selbe.

von sneram am 19.11.2017, 18:39



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