Guten Tag, Ich habe vor meiner Schwangerschaft/Elternzeit bereits Teilzeit bei meinem Arbeitgeber gearbeitet (20Std / Woche). Nun möchte ich nach dem Mutterschutz 1 Jahr vollzeit in Elternzeit gehen und danach noch ein 1 Jahr lang Teilzeit während der Elternzeit arbeiten (wieder 20Std / Woche). Einfach weil ich durch die Schwangerschaft (und dadurch vieles Krank-Sein) kein besonders gutes Verhältnis zu meinem Arbeitgeber habe und eine Kündigung nach meiner Rückkehr befürchte. (Der Arbeitgeber hat weniger als 10Mitarbeiter und kann somit jederzeit ohne bestimmten Kündigungsgrund mit einer 4-Wochen-frist kündigen). Mit einem 4 jährigen und einem 1 jährigen Kind kann ich mir besseres Vorstellen als direkt einen neuen Job suchen zu müssen... (Über die Chancen von jungen Müttern auf dem Arbeitsmarkt müssen wir ja nicht reden...) Ich habe meine gewünschte Elternzeit inkl. Teilzeitarbeit wie oben beschrieben beantragt. Aber mein Arbeitgeber antwortete in einem Schreiben "Diese Konstellation gibt es nicht, weil Sie mit den gewünschten 20Std/Woche Ihrer Teilzeitbeschäftigung laut Arbeitsvertrag wieder aufnehmen. Wir nehmen dies als Wiedereinstiegsdatum nach Elternzeit zur Kenntnis." Ich möchte mich aber nach dem vollen Jahr Elternzeit durch die Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit vor einer Kündigung schützen. Gibt es da eine Möglichkeit? Ist denn eine Teilzeitbeschäftigung vor und während der Elternzeit gar nicht gesetzlich durchsetzbar? Bzw besteht kein Rechtsanspruch? Vielen Dank schon mal im Voraus für Ihre Auskunft.
von MamivonN am 23.07.2017, 12:03