Hallo Frau Bader, im Januar beende ich auf Wunsch des AG meine Elternzeit vorzeitig um 6 Monate. Ich habe vorher eine Teilzeitbeschäftigung von 32 Stunden ausgeübt und möchte das wieder tun. Mein Arbeitsvertrag läuft demnach über 32 Stunden. Nun gab es zwischenzeitlich einen Geschäftsführerwechsel und der neue möchte keine Teilzeitarbeiter. Kann ich mich auf meinen "ruhenden" Arbeitsvertrag beziehen und meine 32 Stunden "verlangen" Es ist eine Firma mit 80 AN und ich bin seit 4 Jahren dort tätig, falls es relevant sein sollte. Habe ich Nachteile durch den Geschäftsführerwechsel? D.h. kann er mir einen neuen Vertrag mit neuer Arbeitszeit / Gehalt vorlegen? Danke für Ihre Mühe VG Kerstin
von mauskeks24 am 07.11.2015, 21:41