Teilzeit nach Eu und Gehaltänderung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Teilzeit nach Eu und Gehaltänderung

Hallo Frau Bader, ich habe zwar noch Zeit bis März 05 aber mich beschäftigen schon einige Sachen und zawr habe ich von einigen anderen unser Erziehungsurlaubeinnen gehört (alle kommen weniger Stunden als vorher) das unser Chef nicht zu dem "Preis " einstellt,wie vor dem EU.Das heißt hätte ich jetzt vorher z.B 20 DM gehabt würde ich keine rund 10 Euro bekommen sondern 8 höchstens 9 Euro.Ist das zulässig? Ich meine hätte man keine Kinder bekommen,wäre man ja auch nach und nach im Gehalt gestiegen! Ich meine ich verlange ja nicht mehr,aber man kann doch verlangen wenigstens,das zu bekommen,was man vorher an Stundenlohn hatte oder liege ich da falsch?Wie sieht das aus,ich habe vorher 30 Std. gearbeitet,das schaffe ich aber nicht,da unser KIGA nicht über mittag macht.Ich würde gerne 15- max.20 Std. arbeiten,kann er deswegen den Stundenlohn kürzen? Und noch eine letzte Frage,wissen Sie,wo man sich direkt über die Vor und Nachteile von Mini-jobs beraten/berechnen lassen kann?Ich meine in Steuerklasse 5 lohnt es sich ja nicht unbedingt mehr zu arbeiten.Ich meine,wenn man, weiß nicht, 700 Euro hat minus die ganzen abzüge,kommt auch nicht sehr viel mehr raus als bei einem Minijob,außer ...mehr Freizeit für die Kinder.Nur ...wo kann man sich darüber Informieren? Ach so ich war im Einzelhandel Danke für Ihre Antwort! LG Sandra

Mitglied inaktiv - 20.03.2004, 09:58



Antwort auf: Teilzeit nach Eu und Gehaltänderung

Hallo, Sie bekommen den gleichen Lohn anteilig wie vorher. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.03.2004



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