Frage: Teilzeit nach Elternzeit

Hallo, ich befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese endet am 1.9.2018, ich hatte bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit beantragt. Ich war bisher Vollzeit in einem großen Unternehmen beschäftigt. Zukünftig möchte ich wegen meinem Sohn nur noch halbtags arbeiten (40%). Nun teilte mir mein Chef mit, dass eine Teilzeitbeschäftigung zwar kein Problem ist aber von Seiten des Betriebs mindestens 50% gewünscht sind. Das ist mir jedoch eigentlich zu viel. Meines Wissens kann der AG eine Teilzeitbeschäftigung nicht ablehnen, sehe ich das richtig? Kann der Arbeitgeber auf die 50% bestehen? Habe ich weiterhin einen Anspruch auf meine bisherige Gehaltsgruppierung? Hätte ich einen gesetzlichen Anspruch auch früher aus der Elternzeit zurück zu kommen und eine Teilzeitstelle anzutreten? Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe!

von ina126 am 26.01.2018, 12:49



Antwort auf: Teilzeit nach Elternzeit

Hallo, am besten verlängern Sie die EZ um ein weiteres Jahr. Da kann der Ag an der momentanen Konstellation wenig machen. Und danach muss de AG wichtige betriebliche Gründe nennen, wenn er die TZ ablehnen will. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2018



Antwort auf: Teilzeit nach Elternzeit

Intelligenter wäre es um das 3te Jahr zu verlängern und innerhalb der EZ in TZ zu arbeiten. Bis zu 30 Std die Woche darfst du das nämlich - bei deinem eigentlichen AG oder eben mit dessen Zustimmung auch woanders. Vorteil, dein VZ-Vertrag ruht weiterhin, du kannst im Normalfall nicht gekündigt werden und du bist eben flexibler. Den VZ-Vertrag kündigen und dauerhaft in TZ wechseln kannst du nach dem 3ten Jahr EZ immer noch. Davon ab wenn du TZ in EZ gearbeitet hast, hat der AG weniger Gründe dir TZ nach der EZ zu verwehren. Gerade wenn dein AG dir aktuell keine geeignete TZ-Stelle anbieten kann/will, wäre das de besserer Weg. Er kann dann schwerlich verbieten das du dir bein einem anderen AG eine TZ-Stelle für das Jahr suchst, außer es ist der direkte Konkurrent. Und ob der AG dir eine TZ-Stelle anbieten muss oder nicht hängt erstens davon ab wie viele Mitarbeiter ihr seit und ob betriebliche Gründe gegen die TZ stehen bzw einen bestimmten Zeitumfang vorgeben. Davon ab, 40% sind weniger wie halbtags....

Mitglied inaktiv - 26.01.2018, 18:28



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