Frage: Teilzeit nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich habe nach der Geburt meines Sohnes 1 Jahr Elternzeit ohne Arbeiten gemacht und dann 2 Jahre Teilzeit in Elternzeit. Meine Elternzeit endet im Juni 2017. Letztes Jahr ist mein Arbeitgeber auf mich zugekommen und hat mich gefragt, ob ich schon weiß, mit wie vielen Stunden ich nach der Elternzeit wieder arbeiten möchte, da er meine Elternzeitvertretung gerne behalten würde, dies aber nur geht, wenn wir beide Teilzeit arbeiten. Ich habe ihm dann gesagt, dass ich max. 30 Std arbeiten möchte und wir haben dies auch so schriftlich festgehalten. Nun merke ich aber, dass mir auch 30 Std. zuviel sind. 1. Kann ich meinen AG bitten, auch weniger Std. nach der Elternzeit zu arbeiten? 2. Wenn ja, wie lange vorher muss ich das Thema ansprechen? (Hintergrund: Wir üben gerade für das zweite Kind und wenn dies zeitnah klappt, bräuchte ich das Thema gar nicht ansprechen, da ich dann ja wieder 3 Jahre Elternzeit habe und danach die privaten Aufgaben vielleicht schon wieder ganz anders aussehen.) Mir ist bewusst, dass die dann vereinbarten Std. nur mit Einverständnis des AG irgendwann wieder erhöht werden könnten. Danke und Gruß Niki

von Niki1980 am 22.11.2016, 10:22



Antwort auf: Teilzeit nach Elternzeit

Hallo, ich würde es zeitnah ansprechen, er muss ja planen. Sie haben (bei mehr als 15 AN) einen Anspruch auf TZ nach EZ, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.11.2016



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