Frage: Teilzeit nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, als ich meinen Zettel für die Elternzeit abgegeben habe, habe ich meine Chefs auch gleich unterschreiben lassen, dass ich danach 10-15 Wochenstunden arbeiten möchte. Das wären 2 oder 3 halbe Tage bei mir. Ich hatte schon so ziemlich bald nach der Geburt gefragt wegen 2 halben Tagen(auf Minijob Basis), die sie mir immer wieder zugesagt hatten(mündlich). Nun war ich dort um alles noch einmal zu bereden, da bombardieren die mich, dass sie eig.vier halbe Tage aber mind.3 brauchen. Ihnen wäre eine Vollzeitkraft lieber, aber sie müssen mich ja bevorzugen. Obwohl sie genau wissen, dass es von der Betreuung her nicht geht und ich auch mein Kind nicht länger alleine lasse. Mittlerweile wollen sie sogar 50% oder mehr. Und hatten schon gemeint, dass ich ja eig.nur meine Vollzeitstelle wieder bekommen würde. (Haben ja aber meinen Zettel unterschrieben) Kündigen dürfen sie mich ja nicht?! Und ich kündige nicht solange ich nichts neues habe. Nun haben sie mir angeboten den Vertrag auslaufen zu lassen oder aufzulösen zum Ende der Elternzeit. Wie sieht es denn aus für mich? Müssen sie mich für 10-15 Stunden (auch wenn 15 für mich doof wären) wieder einstellen oder nicht? Natürlich bin ich auf der Suche nach etwas Neuem und würde sobald es geht kündigen. Nur falls ich nichts finde. Wäre dann so ein Auflösungsvertrag besser? Würde ich da zur Überbrückung ALG bekommen? Lange Geschichte, ich hoffe sie können mir helfen. Grüße, Ninja

von Ninja2015 am 04.02.2016, 20:10



Antwort auf: Teilzeit nach Elternzeit

Hallo, ein Anspruch auf Teilzeit haben sie nur ab mindestens 15 Wochenstunden bis 30 Wochenstunden. Wenn Sie sich mit Ihren Arbeitgeber nicht einigen können, würde ich mir woanders etwas suchen. Wenn der Betrieb mehr als 15 Arbeitnehmer hat, haben Sie darauf einen Anspruch, es sei denn, es stehen betriebliche Gründe dagegen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.02.2016



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