Guten Tag Frau Bader, ich habe bei meiner Firma (mehr als 15 AN) nach Beendigung der Elternzeit Teilzeit beantragt. Ich möchte gerne 15 Std. / Woche verteilt auf zwei ganze Tage arbeiten. Heute wurde mir mitgeteilt, dass das so nicht möglich ist, sondern in an fünf Tagen mindestens zwei Std. arbeiten muss, damit der Betriebsablauf sichergestellt werden kann. Mir ist bekannt, dass eine Kollegin drei ganze Tage in der Woche Teilzeit arbeiten geht. Sie ist allerdings alleinerziehend. Muss mein AG mir meine zwei ganzen Tage dann auch genehmigen oder muss ich die fünf Tage mindestens zwei Std. akzeptieren? Wird das immer für jeden AN individuell geregelt? Vielen Dank für Ihre Antwort. V. Weber
Mitglied inaktiv - 11.10.2010, 15:53