Sehr geehrte Frau Bader, heute habe ich mit meiner Chefin über meinen Wiedereinstieg in den Beruf gesprochen. Ich hatte schon im Dezember gebeten, Teilzeit arbeiten zu können -30 Stunden.
Sie hat mir heute angeboten 20 Stunden zu arbeiten oder weiter wie bisher 40 Stunden?
20 Stunde sind mir des Geldes wegen zu wenig. Mein Beruf ist ohnehin schlecht bezahlt. 40 Stunden wegen meines Kindes einfach zu viel. Kann ich auf 30 Stunden bestehen? Oder kann der AG die Stundezahl festschreiben?
Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 05.02.2010, 13:05
Antwort auf:
Teilzeit nach Elternzeit
Hallo,
Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn:
- mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU)
- Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten
- Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen
- Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben
- dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen)
- die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet.
Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt.
Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de
Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.02.2010