Frage: Teilzeit nach Elternzeit

Hallo! Wollte gerne nach meiner Elternzeit wieder Teilzeit in der Firma (mehr wie 15 AN) anfangen. Dies sei nicht möglich teilte diese mir dann mit. Andere offene Stellen sind in meiner Region auch nicht frei. Können sie mir trotzdem einen Arbeitsplatz in weiter Ferne anbieten und muss ich den dann annehmen? Ich könnte doch auch klagen oder eine Abfindung beanspruchen. Ab wann würde mir eine Abfindung zustehen? Habe 2 Jahre in der Firma gearbeitet und bin jetzt mit 2 Kindern 3,5 Jahre zu Hause gewesen. Vielen Dank für eine Antwort mandy

Mitglied inaktiv - 12.05.2009, 08:44



Antwort auf: Teilzeit nach Elternzeit

Hallo, er muss Ihnen grds. TZ anbieten, es sei denn, er kann wichtige betriebl. Gründe nennen. In eine andere Filiale versetzen kann er Sie, wenn der Arbeitsvertrag sies zulässt. Wenn die Filiale weiter weg ist, droht evtl. eine Kollision mit dem Grundgesetz (Schutz der FAmilie etc) Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.05.2009



Antwort auf: Teilzeit nach Elternzeit

*kurzeinschleich* Warst Du vor der SS Vollzeit oder auch Teilzeit dort angestellt? LG Carmen

Mitglied inaktiv - 12.05.2009, 09:51



Antwort auf: Teilzeit nach Elternzeit

Ich war Vollzeit angestellt

Mitglied inaktiv - 12.05.2009, 10:00



Antwort auf: Teilzeit nach Elternzeit

was steht da drin? Hallo erst mal... dann noch 2 Sachen, der AG müsste Dir eine TZ anbieten, aber unbedingt zu den von Dir gewünschten Zeiten. Solltest Du Arbeitslosengeld beanspruchen, dann bekämest Du auch nur anteilmäßig (also für Teilzeit) ALG LG Peeka

Mitglied inaktiv - 12.05.2009, 13:21



Antwort auf: Teilzeit nach Elternzeit

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Mitglied inaktiv - 13.05.2009, 09:49



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