Frage: Teilzeit nach Elternzeit

Guten Abend, die von mir beantragte Teilzeit (60%) nach meiner Elternzeit wurde von meiner Firma für die Zeitdauer von 2 Jahren (wie beantragt) genehmigt. Mein bisheriger Tätigkeitsbereich wird allerdings eingeschränkt (weniger Befugnisse, keine Mitarbeiterverantwortung mehr) und ich erhalte deshalb eine neue Stellenbeschreibung. (Vermutlich werde ich aber die gleichen Arbeiten ausführen...) Meine Frage: Sollte sich hieraus eine Abstufung in der Gehaltsklassifikation ergeben, muss ich das hinnehmen? Steht mir nach der Elternzeit auch dann eine "gleichwertige Tätigkeit" (d.h. gleiche Gehaltsgruppe) zu, wenn ich Teilzeit beantragt habe? Danke und viele Grüße

Mitglied inaktiv - 16.04.2009, 21:36



Antwort auf: Teilzeit nach Elternzeit

Hallo, nein, weniger zahlen darf er nicht einfach. Er kann eine Änderungskündigung aussprechen - ab dem ersten Arbeitstag. Ob Sie dann Kü-Schutz haben, hängt von der Anzahl der AN ab Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.04.2009



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