Hallo Frau Bader, bin im Moment in Elternzeit. Habe im vergangenen Jahr bereits meine Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängert (2.Jahr), welches im Dezember diesen Jahres ausläuft. Bereits im vergangenen Jahr wurde meinem Wunsch auf eine Teilzeitbeschäftigung nicht entsprochen, ich befürchte dies auch in diesem Jahr. Ich bin in einer Bank mit ca. 1000 Angestellten beschäftigt. Kann mein Arbeitgeber sich mit betrieblichen Gründen gegen eine Teilzeitbeschäftigung wehren? Was währen betriebliche Gründe? Wie kann ich die nachvollziehen? Soll ich auf jeden Fall einen schriftlichen Antrag stellen, auch wenn ich vorher schon von der Personalsachbearbeiterin abgewiesen worden bin? Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.
Mitglied inaktiv - 06.09.2004, 17:13