Frage: Teilzeit nach EU

Guten Tag Fr. Bader, ich habe in meiner Firma nach Beendigung des EU um Teilzeit von 20 STd/Woche gebeten. Die Firma will aber das ich mehr Std. arbeite (weiß noch nicht wieviel, das Gespäch ist am Fr.). Muß ich auf deren Stundenwünsche eingehen ´? Wissenswertes dazu : Meine Firma sucht gerade wieder Mitarbeiter per Zeitungsanzeige. Könnte die Firma es so begründen das sie so viel Arbeit haben das sie mich mit den 20 Std. nicht brauchen können ? Sind das wichtige Betriebl. Gründe um mich "loszuwerden"? 2. FAll: Ich hatte ein Bewerbungsgespräch in einer anderen Firma wo ich dann 2x nach weiterem Kinderwunsch gefragt wurde. Ich habe natürlich gelogen. Wenn ich in dieser Firma einen Vertrag unterschreiben würde und schon schwanger wäre, muß ich es dann sagen ? Vielen Dank Maren

Mitglied inaktiv - 25.07.2005, 20:02



Antwort auf: Teilzeit nach EU

Hallo, nein. Wichtige Gründe sind, wenn zB Ihr Job nicht halbe Tage organisiert werden kann oder alle anderen auvch schon nur halbe Tage kommen 2.Sie dürfen lügen! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.07.2005



Antwort auf: Teilzeit nach EU

Nochmals Hallo, muß ich auf die Stundenwünsche des Ag eingehen ? Wenn nicht riskiere ich warscheinlich eine Kündigung. Könnte ich dann fragen ob sie mir eine Abfindung zahlen ? Gruß Maren

Mitglied inaktiv - 26.07.2005, 19:49



Antwort auf: Teilzeit nach EU

Hallo, nein, rechtlich müssen Sie das nicht. Sie haben ja einen Vertrag geschlossen. Einen Anspruch auf Abfindung gibt es nur, wenn es im Vertrag /TV steht. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.07.2005



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