Frage: Teilzeit nach EU/Nochmal

Hallo Frau Bader, die Antwort war auch sehr wichtig für mich. Ich habe allerdings noch ein paar Fragen dazu. Vielleicht können Sie mir da auch helfen. Ich habe meinem Arbeitgeber schriftlich den Wunsch meiner Teilzeit mitgeteilt. 3 halbe Tage / Mo.Mi. u. Fr. je 5 Std. So habe ich schon im ersten Erziehungsurlaub für 1 Jahr gearbeitet, bis ich mit meiner Tochter in den nächsten EU gegangen bin. Der ist jetzt am 9.12.05 zu ENDE. Kann diese Teilzeitarbeit abgelehnt werden? Und wie müsste ich dann vorgehen? Wenn alles gut geht..... wie hoch ist der Urlaubsanspruch und was ist, wenn ich mal krank werde....oder eines meiner Kinder? Vielen Dank im voraus für Ihre Bemühung. Mit freundlichen Grüssen Conny / JOSO31

Mitglied inaktiv - 26.08.2005, 13:14



Antwort auf: Teilzeit nach EU/Nochmal

Hallo, 1. Ablehnung nur mit betriebsbedingten Gründen, die sich zwischenzeitlich ergeben haben. 2.Dann bleibt nur die Klage 3. Urlaubsanspruch anteilig wie sonst 4. Bei Krankheit erhalten Sie Lohnfortzahlung Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.08.2005



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