Liebe Frau Bader, ich befinde mich momentan seit 1 Jahr in der Elternzeit und habe beim Arbeitgeber einen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit (von 40 auf 20 Stunden)angemeldet. Dies wurde mir auch vom AG bestätigt. Ich sollte meine Teilzeittätigkeit ab 1-8 beginnen, bin aber leider am 31-7 erkrankt und immernoch krank geschrieben. Natürlich hat der AG die Krankmeldungen vorliegen. Er behauptet aber nun, dass ich kein Anspruch auf das Gehalt habe und beruft sich auf §3 Absatz 3 Entgeldfprtzahlungsgesetzt---er meint das Arbeitsverhältnis muesste erst 4 Wochen bestehen und ich hätte meine Arbeit nicht angetereten.
Mitglied inaktiv - 20.08.2003, 20:38