Liebe Frau Bader,
ich arbeite als Ärztin 60% in einer Klinik und komme mit Diensten ziemlich genau auf die 30 Stunden/Woche durch Anwesenheitsdienste (im Monatsschnitt). Also 3 Tage/Woche (24h) plus 2*12h/Monat am Wochenende (24h) = genau 30h/ Woche auf den Monat gerechnet.
Aufgrund von Personalmangel im Monat November wurde ich gefragt, ob ich evtl. einen Dienst mehr machen könnte und würde dadurch dann auf 12h/im Monat mehr kommen, also auf eine 33h-Woche dann. Da ich aber die letzte Woche im November im Urlaub bin (also 0 Stunden arbeite), könnte ich doch theoretisch einen Dienst mehr machen, da ich dadurch ja nicht auf die 30 Stunden auf den Monat gerechnet komme, oder?
Oder rechnet man Urlaubstage automatisch als 8-Stunden-Tag in meinem Fall dann ein...?
Wer kontrolliert denn überhaupt die Stunden? Überstunden fallen ja auch gelegentlich mal an, weswegen ich eigentlich immer leicht über den 30h bin, bisher gab es da noch keinen Ärger...
Herzlichen Dank für Ihre Mühen,
Frankam
von
Frankam
am 25.09.2019, 13:11
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit
Hallo,
wenn Sie keine Leistungen von der EG-Stelle erhalten ist das einzige Problem, dass Sie praktisch nicht mehr in EZ sind (und damit den besonderen Kü-Schutz nicht haben).
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.09.2019
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit
Es zählt der Monatsdurchschnitt eines Lebensmonats und nicht Kalendermonat. Die Elterngeldstelle kann dein Arbeitszeitkonto anfordern. Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung, wenn du über die 30 Std. kommst bzw. 120 Std. im Lebensmonat ist das ja Betrug.
von
QueenMum
am 25.09.2019, 13:36
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit
Ich erhalte derzeit kein Elterngeld mehr. Meine Zwillinge sind im März 2018 geboren und ich arbeite wieder seit die Zwillinge ein Jahr alt sind, habe also ganz normal das erste Jahr Elterngeld bekommen, daher glaube ich auch nicht, dass die Elterngeld-Stelle jemals irgendetwas abfragen wird, dort betrüge ich ja nun wirklich niemanden...
von
Frankam
am 25.09.2019, 14:05
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit
Abgesehen davon interessiert mich noch, wie es geregelt ist, wenn in dem Lebensmonat eine Woche Urlaub genommen wird... zählt das dann vom Stundenkonto wie Arbeitstage...? Also in meinem Fall bei drei Arbeitstagen/Woche 24h? Oder könnte ich praktisch die anderen drei Wochen des 120-Stunden-Lebensmonats-Abrechnungsteitraums auf meine 120 Arbeitsstunden kommen...?
von
Frankam
am 25.09.2019, 14:09