Guten Tag ,
Ich bin in meinem 2. Jahr Elternzeit und habe seit November einen Minijob auf 450€ bei dem ich aber nur auf 150€ komme. Da aufgrund von Hochzeit und Urlaube etwas mehr Geld nötig wäre und auch mein Wunsch nach etwas mehr Arbeit da ist , habe ich bei meinem eigentlichen Arbeitgeber nachgefragt ob er mich auf 450€ einstellt. Wir hatten schon einmal das Gespräch und er meinte er stellt mich ein und ich soll alles mit der Elterngeldstelle bereden und dann wieder einen Termin machen . Jetzt bin ich wieder schwanger , möchte aber trotzdem arbeiten gehen , klappt ja jetzt auch ganz gut (8.ssw) . Das Gespräch mit dem Arbeitgeber habe ich erst am 8. April aber ich möchte ihm nichts von der Schwangerschaft erzählen weil ich Angst habe dass er mich sonst nicht einstellt. Ich kann ja trotzdem bis zum Mutterschutz arbeiten gehen. Wenn dann würde ich ab Mai dann dort anfangen und zum Ende des Aprils beim alten Minijob kündigen . Wäre dann ja schon 13. Woche .
Ist das erlaubt dass ich meine Schwangerschaft verheimliche ?
von
Schnullerbacke91
am 26.03.2019, 15:12
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit
Hallo,
ja, das dürfen Sie.
Wenn Sie zwei Minijobs haben ist es problematsich - da die beiden dann addiert werden und versteuert bzw mit Sozialabgaben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.03.2019
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit
Niemand ist verpflichtet, eine Schwangerschaft mitzuteilen. Selbst die konkrete Frage danach dürftest du mit "Nein" beantworten.
Bleibt aber eben das Problem, dass dein AG sich dennoch eventuell bei Bekanntgabe nicht besonders freut, jemanden eingestellt zu haben, der dann in absehbarer Zeit wieder in MuSchu und EZ geht und das vermutlich auch schon bei dem Gespräch gewusst hat.
von
cube
am 26.03.2019, 15:19
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit
Wie cube schon geschrieben hat: Ja, es ist erlaubt, deine Schwangerschaft zu verheimlichen.
Und ich sehe das in deinem Fall auch nicht so problematisch auf der persönlichen Ebene zum Chef. Da es ja bei dem Minijob um eine Teilzeit in Elternzeit geht, ist ja von vornherein klar, dass die Beschäftigung in diesem Umfang nicht auf Dauer angelegt ist. Bis wann würde denn dein zweites Jahr Elternzeit von Kind 1 noch gehen?
Wenn du jetzt nicht auf 450€ dort wieder anfangen wolltest, würdest du den Chef ja vermutlich auch noch nicht jetzt über deine neue Schwangerschaft informieren, sondern frühestens in ein paar Wochen. Also könnte er in dem Fall auch nicht besser/früher planen, was er mit deiner Stelle macht...
von
Rotkehlchen
am 26.03.2019, 19:31
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit
Meine Elternzeit endet im Dezember diesen Jahres und das Elterngeld im September. Und ganz ohne Elterngeld wäre es ohnehin schwer gewesen bis zum November (Geburtstermin vom 2. Kind )
Ich möchte auch mein bestes geben da ich beim zweiten Kind auch wieder nach einem Jahr auf 450€ in der Elternzeit arbeiten möchte . Der Arbeitgeber ist ja auch mein eigentlicher Beruf (Krankenschwester) und somit auch eine Möglichkeit nicht ganz den Anschluss im Beruf zu verlieren
von
Schnullerbacke91
am 26.03.2019, 20:26