Hallo, am Januar gehe ich wieder arbeiten. Grundsätzlich 25 Stunden in der Woche. Meine Elternzeit werde ich im April oder Mai beenden, die Stundenanzahl bleibt dann trotzdem so. Ich bekomme die 1. drei Monate noch Elterngeld. Die genaue Höhe wird noch berechnet anhand des Verdienstes, vermutlich aber der Mindestsatz. Nun meine Frage: Bei uns im Büro gibt es Gleitzeit, also keine bezahlten Überstunden. Es heißt ja, man darf nicht mehr als 30 in Teilzeit arbeiten. Zählt auch Gleitzeit dazu oder geht es um die bezahlte Zeit? Die Kinderbetreuung würde es nämlich ab und zu erlauben, zb. 35 Stunden zu arbeiten? Aber eben nicht auf Dauer. Vielen Dank!
von LittleMissNana am 10.12.2018, 16:06