Hallo, Im Januar kehre ich Teilzeit in Elternzeit zurück, ich bin Ärztin im Krankenhaus. Wenn ich mit 30 Wochenstunden zurückkehre, darf ich dann zusätzlich Bereitschaftsdienste leisten? Wenn ich beispielsweise in der Woche einen Dienst mache (18 Stunden), darf ich dann noch zusätzlich 12 Stunden arbeiten? Bei einem Dienst am Wochenden a 24 Stunden noch 6 Stunden in der Woche? Bei uns werden sowohl Dienste in der Woche als auch am Wochenende aber anders vergütet, geht das dann überhaupt (ich würde dann 30 Stunden plus den Dienst bezahlt bekommen, habe aber insgesamt nur 30 gearbeitet). Oder darf ich durch die 30 Stunden in der Woche keine Dienste machen? Viele Grüße Katrin Pommer
von marieka am 17.10.2017, 20:27