Hallo Frau Bader, ich würde gerne 3 Jahre EZ machen und in dieser Zeit 50% Teilzeit arbeiten. Wenn mein AG dem zustimmt, habe ich einen Anspruch darauf, dass er dies schriftlich macht? Ich würde mich ungern auf eine mündliche Zusage verlassen, von der dann evtl. später niemand mehr was weiß. Noch eine 2. Frage: Habe ich dann in den ganzen 3 Jahren Kündigungsschutz? Vielen Dank und viele Grüße, Sylvia
Mitglied inaktiv - 05.07.2010, 11:44