Guten Tag, ich habe insges. 3 Jahre Elternzeit beantragt, meinem Arbeitgeber signalisiert, dass ich gerne innrhalb der Elternzeit auf 25h/Woche nach einem bzw. 2 Jahren zurück kommen möchte. Die Gespräche jetzt im März liefen eigentlich durchweg positiv. Jetzt kam eine schriftliche Ablehnung, mit der Begründung, aus betrieblichen Gründen nicht möglich. Mein Anwalt sagt, ich habe den Fehler gemacht 3 volle Jahre Elternzeit einzureichen, da ich jetzt auch nicht auf Vollzeit plädieren kann. In all den Gesetzestexten die ich lese, kommt immer wieder vor, dass ich IN der Elternzeit ein Anrecht auf Teilzeit habe, es sei denn es stehen dem dringende betriebliche Gründe entgegen. Ich höre nun von allen Seiten, dass das so relativ einfach zu machen ist für den AG. Habe ich nun ein Anrecht IN der Elternzeit Teilzeit zu arbeiten (alle sonstigen Vorraussetzungen sind gegeben, Betriebsgröße, Firmenzugehörigkeit etc.? Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 11.06.2010, 14:12