guten tag frau bader! ich habe am 19.04.09 bei meinem arbeitgeber teilzeit während der elternzeit ab 01.10.09 beantragt. alle bedingungen gem. beeg sind erfüllt. innerhalb der 4-wochen-frist hat mein arbeitgeber den antrag nicht abegelehnt. doch heute hat er mir mitgeteilt, dass meine alte abteilung (bereits vor meiner antragstellung) outgesourct wurde und keine adäquaten teilzeitstellen existieren. ich soll nun eine geringere tätigkeit ausüben und weniger verdienen. ist das rechtens oder hätte mein arbeitgeber meinen antrag innerhalb der 4-wochen-frist ablehnen müssen mit der begründung, dass keine adäquate teilzeitmöglichkeit besteht? muss ich die finanziellen einbußen hinnehmen oder habe ich anspruch auf mein altes gehalt? vielen dank und freundliche grüße! sonja
Mitglied inaktiv - 24.08.2009, 16:47