Hallo Frau Bader,
ich habe eine TZ Job (19 Stunde/Woche) und bin momentan in EZ. Ich moechte 16 Stunde/Woche ab Oktober arbeiten. Habe ich Anspruch auf dass? Die Firma is gross (mehr als 600 Leute). Ich habe im Internet gelesen, dass ich soll dass 7 Wochen vorher schrifflich beantrage. Is das richtig oder soll dass 8 Wochen sein?
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/beeg/gesamt.pdf
Danke fuer Ihre Antwort.
Mitglied inaktiv - 29.07.2007, 23:52
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit
Hallo,
AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen.
Dann müssen Sie 7 bzw. 8 Wo. (Kind nach 31.12.2006 geboren = 7 Wo., sonst 8 Wo.) vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen.
Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich.
Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc.
Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür.
Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen.
Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden.
Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.07.2007